Feuerwerk wird in der Schweiz schon seit vielen Generationen am 1. August und an sonstigen Festivitäten gezündet. Seit dem Millennium wird auch der Jahreswechsel vermehrt mit Feuerwerk gefeiert.
Die Initiative ist unnötig.

Bereits heute haben in unserem föderalistischen System die Gemeinden und Kantone die rechtliche Grundlage, Feuerwerk zeitlich und örtlich zu beschränken oder zu verbieten. Einzelne Gemeinden tun dies bereits. Aus verschiedenen Gründen. So ist in diversen Städten das Abbrennen von Feuerwerk in der Altstadt ganzjährig verboten.
Dank der heutigen Regelung kann die Bevölkerung vor übermässigem Lärm durch Feuerwerk während des Jahres geschützt werden. So bewilligen einzelne Gemeinden den Lokalen, in denen häufig Hochzeitsfeiern durchgeführt werden, nur eine begrenzte Anzahl Feuerwerke pro Jahr. Andere Gemeinden bewilligen zwar nebst 1. August und Silvester keine weiteren Feuerwerke während des Jahres, trotzdem können sie Ausnahmebewilligungen für lokale Bräuche und Traditionen erteilen (z.B. Böögg-Verbrennung, Fasnachtsbeginn etc.).
Mit der Feuerwerksinitiative wird den Kantonen und Gemeinden die Möglichkeit genommen, individuelle Regelungen für ihre lokalen Situationen, Bräuche und Traditionen zu treffen. Die Flexibilität der heutigen föderalistischen Regelung ginge verloren.
Als positives Beispiel möchten wir hier die Gemeinde Nidau aufzeigen. Im Polizeireglement ist festgehalten, dass knallendes und heulendes Feuerwerk nur am 31. Juli, am 1. August und in der Nacht zum Neujahr erlaubt ist. Die Gemeinde kann aber Ausnahmebewilligungen erteilen. Nidau hat diese Regelung im Dezember 2020 in Kraft gesetzt und seither gute Erfahrungen gemacht. Zum einen wird so dem Bedürfnis nach Ruhe nachgekommen, zum anderen kann aber auch das Bedürfnis nach Feiern mit dem Sternspektakel von feuerwerkbegeisterten Personen ausgelebt werden.
Dank der heutigen Regelung kann die Bevölkerung vor übermässigem Lärm durch Feuerwerk während des Jahres geschützt werden. So bewilligen einzelne Gemeinden den Lokalen, in denen häufig Hochzeitsfeiern durchgeführt werden, nur eine begrenzte Anzahl Feuerwerke pro Jahr. Andere Gemeinden bewilligen zwar nebst 1. August und Silvester keine weiteren Feuerwerke während des Jahres, trotzdem können sie Ausnahmebewilligungen für lokale Bräuche und Traditionen erteilen (z.B. Böögg-Verbrennung, Fasnachtsbeginn etc.).
Mit der Feuerwerksinitiative wird den Kantonen und Gemeinden die Möglichkeit genommen, individuelle Regelungen für ihre lokalen Situationen, Bräuche und Traditionen zu treffen. Die Flexibilität der heutigen föderalistischen Regelung ginge verloren.
Als positives Beispiel möchten wir hier die Gemeinde Nidau aufzeigen. Im Polizeireglement ist festgehalten, dass knallendes und heulendes Feuerwerk nur am 31. Juli, am 1. August und in der Nacht zum Neujahr erlaubt ist. Die Gemeinde kann aber Ausnahmebewilligungen erteilen. Nidau hat diese Regelung im Dezember 2020 in Kraft gesetzt und seither gute Erfahrungen gemacht. Zum einen wird so dem Bedürfnis nach Ruhe nachgekommen, zum anderen kann aber auch das Bedürfnis nach Feiern mit dem Sternspektakel von feuerwerkbegeisterten Personen ausgelebt werden.
Die Initiative ist unverhältnissmässig.

90 % oder noch mehr der in der Schweiz abgebrannten Feuerwerkskörper werden am 1. August oder Silvester gezündet. Die Lärmbelastung ist somit zeitlich hauptsächlich auf zwei Tage beschränkt. Da die Bouquets vor allem bei Dunkelheit ihre Pracht entfalten, reduziert sich die Belastung auf wenige Stunden am Abend dieser Tage.
Verbot von Feuerwerk, das Lärm erzeugt.

Die Feuerwerksinitiative will Feuerwerkskörper verbieten, welche Lärm erzeugen. Doch der Begriff «Lärm» ist nicht definiert. Somit könnte bei Annahme der Initiative bereits der dumpfe Knall des Abschusses als Lärm interpretiert werden. Ohne diesen lassen sich jedoch die Effektkörper der Feuerwerksbatterien oder beim Grossfeuerwerk nicht an den Himmel schiessen. Und sollten in Zukunft die Zerleger nicht mehr erlaubt sein, wären die beliebten Stern-Bouquets nicht mehr möglich.
Die Lautstärke ist aber bei den frei verkäuflichen Feuerwerkskörpern von der fedpol zusammen mit der SUVA begrenzt worden. Ist ein Produkt lauter als dieser Grenzwert, darf es nicht in den Handel gelangen. Und auch beim professionellen Grossfeuerwerk wird bei der Berechnung der Sicherheitsabstände unter anderem die Lautstärke mit einbezogen.
Die Lautstärke ist aber bei den frei verkäuflichen Feuerwerkskörpern von der fedpol zusammen mit der SUVA begrenzt worden. Ist ein Produkt lauter als dieser Grenzwert, darf es nicht in den Handel gelangen. Und auch beim professionellen Grossfeuerwerk wird bei der Berechnung der Sicherheitsabstände unter anderem die Lautstärke mit einbezogen.
Die geprüfte Sicherheit bei Feuerwerkskörpern.
Ausnahmen nur für Anlässe von überregionaler Bedeutung.

Laut Initiativtext kann die Behörde Ausnahmen vom Verbot erlassen, wenn es sich um einen Anlass von überregionaler Bedeutung handelt. In der Schweiz werden aber jährlich nur etwa zwei bis fünf grosse Feuerwerke von überregionaler Bedeutung durchgeführt. Die allermeisten Anlässe sind lokale Feiern zum 1. August in der Gemeinde, kleinere Feuerwerke zu einer Hochzeit, einem Jubiläum oder Geburtstag. All diese Anlässe wären nicht mehr möglich. Und die wenigen ganz grossen Feuerwerke würden durch ausländische Unternehmen durchgeführt werden, weil die Schweizer Feuerwerker keine Existenzgrundlage mehr hätten und schliessen müssten.
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass laut Initiative die Behörde Ausnahmen bei überregionaler Bedeutung erteilen kann. Aber sie muss es nicht. Man hat keinen Anspruch auf eine Bewilligung, selbst wenn man alle übrigen Vorschriften einhält. Wer also einen überregionalen Grossanlass veranstaltet, ist der Willkür der Bewilligungsbehörde ausgeliefert. Und die privaten Bürgerinnen und Bürger bekommen so oder so keine Bewilligung für ihr Hochzeitsfeuerwerk. Dies alleine ist schon ein Grund die Initiative abzulehnen.
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass laut Initiative die Behörde Ausnahmen bei überregionaler Bedeutung erteilen kann. Aber sie muss es nicht. Man hat keinen Anspruch auf eine Bewilligung, selbst wenn man alle übrigen Vorschriften einhält. Wer also einen überregionalen Grossanlass veranstaltet, ist der Willkür der Bewilligungsbehörde ausgeliefert. Und die privaten Bürgerinnen und Bürger bekommen so oder so keine Bewilligung für ihr Hochzeitsfeuerwerk. Dies alleine ist schon ein Grund die Initiative abzulehnen.
Zusätzliche Hintergrundinformationen und Fakten
Treibhausgas CO2
Bei der Verbrennung von Feuerwerk entsteht CO2. Die Menge ist aber absolut marginal. 2019 gab es hierzu eine interessante Untersuchung. Im Zusammenhang mit dem «Züri Fäscht», an dem mehrere sehr grosse Feuerwerk-Shows durchgeführt wurden, hat der Veranstalter die CO2-Bilanz des ganzen Festes durch die Klimaschutzorganisation myclimate untersuchen lassen und die Resultate veröffentlicht. Mit nur 0.2 % zeigte sich, dass Feuerwerk einer der kleinesten CO2-Emittenten war.
Jede kulturelle Veranstaltung, jedes Haustier, jede Reise und jede menschliche Aktivität produziert CO2. Wir nehmen die Klimadiskussion ernst und arbeiten daran, den CO2-Fussabdruck der Feuerwerkskörper weiter zu reduzieren. Nur muss man aufpassen, dass man politisch auch jene Massnahmen ergreift, die wirklich etwas bringen. Feuerwerk ist keine relevante Quelle für CO2.
Feinstaub
Feinstaub ist nicht gleich Feinstaub. Die Verbrennungsrückstände aus Feuerwerk verhalten sich vollkommen anders als beispielsweise Feinstaub, der im Strassenverkehr entsteht. Die Kondensate und Salze (z.B. Kaliumcarbonat, Kaliumsulfat), die durch Feuerwerkskörper entstehen, sind wasseranziehend. Das bedeutet, dass diese Art von Feinstaub in wenigen Stunden aus der Luft verschwindet. Die Wasseranziehung sorgt auch dafür, dass diese Partikel, wenn sie versehentlich eingeatmet werden, anschliessend vom Körper besser ausgeschieden werden können. Bei hoher Luftfeuchtigkeit kann man diesen Effekt mit blossem Auge erkennen! Zündet man Feuerwerk bei hoher Luftfeuchtigkeit, haften sofort Wassertröpfchen an den Partikeln in der Luft. Dadurch sieht man eine starke Rauchentwicklung, welche aber hauptsächlich aus Wasser besteht.
|
Die Menge an Feinstaub, welche in der Schweiz durch Feuerwerk freigesetzt wird, wurde nie wissenschaftlich gemessen. In Deutschland wurde hingegen eine Mess-Studie gemacht und obwohl in Deutschland sehr viel Feuerwerk gezündet wird, entspricht die Menge gerade einmal knapp 0,7 % der gesamten jährlichen Feinstaubemission Deutschlands. In der Schweiz gehen wir aufgrund der seit den 2000er Jahren eingeführten Zulassungsanforderungen und Vorschriften von einer Reduzierung der Feinstaubemissionen von 70 % aus.
Tiere
Tiere können auf Feuerwerk reagieren. Genauso wie sie auf Gewitter reagieren. Die einen suchen Schutz, anderen wiederum macht es nichts aus.
Haustiere können durch entsprechendes Training für Feuerwerk desensibilisiert werden. Zudem können den Tieren Räume zum Rückzug angeboten werden, wo sie sich aufhalten können, wenn ein Feuerwerk stattfindet. Am besten verdunkelt man die Fenster und lässt ruhige Musik im Radio laufen. Der Mensch sollte seinen normalen Abläufen nachgehen und dem Tier so mit Gelassenheit zeigen, dass keine Gefahr droht.
Besitzer von Haus- und Nutztieren können sich auf den 1. August und Silvester vorbereiten und wissen am besten, wie sie mit ihren Tieren umgehen sollen. Darum setzen sich die SKF und ProFeuerwerk dafür ein, dass lautes Feuerwerk nicht bereits Tage vor oder nach diesen zwei Tagen gezündet wird. Wir unterstützen die Gemeinden bei der Erstellung von Plakaten oder Flugblättern, um die Bevölkerung über die erlaubten Abbrennzeiten von Feuerwerkskörpern zu informieren.
Haustiere können durch entsprechendes Training für Feuerwerk desensibilisiert werden. Zudem können den Tieren Räume zum Rückzug angeboten werden, wo sie sich aufhalten können, wenn ein Feuerwerk stattfindet. Am besten verdunkelt man die Fenster und lässt ruhige Musik im Radio laufen. Der Mensch sollte seinen normalen Abläufen nachgehen und dem Tier so mit Gelassenheit zeigen, dass keine Gefahr droht.
Besitzer von Haus- und Nutztieren können sich auf den 1. August und Silvester vorbereiten und wissen am besten, wie sie mit ihren Tieren umgehen sollen. Darum setzen sich die SKF und ProFeuerwerk dafür ein, dass lautes Feuerwerk nicht bereits Tage vor oder nach diesen zwei Tagen gezündet wird. Wir unterstützen die Gemeinden bei der Erstellung von Plakaten oder Flugblättern, um die Bevölkerung über die erlaubten Abbrennzeiten von Feuerwerkskörpern zu informieren.
Abfall
Leider entsorgen einige Personen ihre abgebrannten Feuerwerkskörper nicht. Am 2. August und am 1. Januar liegen die ausgekühlten Überreste zum Teil am Strassenrand. Das ist ärgerlich.
Dass Abfall nicht richtig entsorgt wird, ist kein spezifisches Problem des Feuerwerks. Es ist ein gesellschaftliches Übel und nennt sich Littering. Genauso wie liegengebliebene Flaschen oder Pizza-Schachteln, weggeworfene Zigarettenstummel oder Fast-Food-Verpackungen und Aluminium-Dosen, welche auf landwirtschaftlichen Feldern landen und die Splitter davon im Heu dann die Tiere verletzen können. Liegengelassene Feuerwerkabfälle sind zwar optisch ein Ärgernis, dank den Verbesserungen der letzten Jahre aber aus Umwelt-Sicht deutlich weniger belastend. Die Branche ersetzt seit Jahren die Plastik-Teile durch Karton oder Bio-Kunststoffe. Die Feuerwerksbatterien bestehen heute aus Karton-Rohren und Böden aus Lehm. Die Ummantelung ist ebenfalls aus Karton oder Papier, genauso wie die Vulkane. Und im Gegensatz zu den Zigarettenstummeln und Alu-Dosen, welche man das ganze Jahr findet, sieht man Feuerwerk-Abfälle nur zwei Mal im Jahr. |
![]() Foto von Markus Spiske auf Unsplash
|
Drohnen sind kein Ersatz für Feuerwerk
An grossen Veranstaltungen finden seit ein paar Jahren auch Drohnenshows statt. Auf den ersten Blick könnte man meinen, das sei ein Ersatz für Feuerwerk. Aber dem ist nicht so.
Zum einen fehlt den Drohnenshows die Kraft und Dynamik, welche durch ein Feuerwerk entsteht. Zudem ist die CO2 Bilanz von Drohnen deutlich schlechter als beim Feuerwerk. Drohnenshows sind darüber hinaus viel teurer als ein Spektakel mit Feuerwerk. Mehrere zehntausend Franken muss man aufwenden für ein paar Minuten Drohnen-Show am Himmel. Das ist für die meisten Gemeinden nicht finanzierbar, welche durchschnittlich für die Organisation eines Feuerwerks am 1. August rund CHF 5'000.- ausgeben. Und schon gar nicht für die Familien, welche zuhause den Nationalfeiertag mit ein bisschen Feuerwerk feiern wollen. Darum sind Drohnen eine weitere Möglichkeit für Darbietungen an Grossveranstaltungen, aber definitiv kein Ersatz für traditionelles Feuerwerk. |